MITTWOCH, 25.11.2026

10:30 – 17:15 UHR

UNIVERSITÄT OSNABRÜCK | AULA DES SCHLOSSES 

Ohne Migration lässt sich unsere Gesellschaft nicht denken. Dabei zeigt sich zugleich, Migration ist eng mit den tiefgreifenden Veränderungsprozessen verbunden, die unsere Gegenwart kenn­zeich­nen. Der demografische Wandel, die Transformation der Arbeitswelt, globale Krisen und Fluchtbewegungen sowie die zunehmende Polarisierung migrationspolitischer Debatten stellen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig gewinnt Migration an Relevanz für die Gestaltung der Zukunft – als Teil einer offenen, vielfältigen und demokratischen Gesellschaft.

 

Die Komplexität dieser Entwicklungen macht deutlich: Über das Verhältnis von Migration und Gesellschaft zu reflektieren, ist wichtiger denn je – und dafür braucht es einen lebendigen  Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis. In Zusammenarbeit mit dem Sonderforschungsbereich 1604 „Produktion von Migration“ lädt die Kooperationsstelle daher dazu ein, Migration als soziales Gestaltungsfeld zu diskutieren – jenseits verkürzter Debatten und mit dem Ziel, gemeinsame Ideen für eine zukunftsfähige Gesellschaft zu entwickeln.

 

Wissenschaft und Arbeitswelt reflektieren: Wie verändern gesellschaftliche Transformationsprozesse Migration – und wie wirkt Migrationspolitik auf die gesellschaftliche Transformation? Wie entstehen insbesondere in der Arbeitswelt Ungleichheiten und Benachteiligungen? Unter welchen Umständen entwickelt Arbeit aber auch eine sozialintegrative Kraft? Und welche Bedeutung kommt der lokalen Ebene zu – dort, wo Integration, Teilhabe und Zusammenhalt im Alltag konkret werden?

 

Austauschen.

Verbinden.

Richtung geben.

 

Freistellungsmöglichkeiten
Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit der Veranstaltung für Bundesbeamt:innen und Richter:innen nach den entsprechenden Verordnungen über Sonderurlaub ist beantragt. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit der Veranstaltung für Landesbeamt:innen- und Richter:innen nach den entsprechenden Verordnungen über Sonderurlaub ist bewilligt. Die Freistellung für Betriebsrät:innen nach § 37 Abs. 7 BetrVG und für Personalrät:innen ist bewilligt. Die Freistellung für Personalrät:innen nach § 54 Abs. 2 BPersVG ist beantragt.

 

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