

Gemäß § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder das Recht zur Teilnahme.
Gemäß § 37 Abs. 1 i. V. m. § 40 NPersVG haben Personalratsmitglieder das Recht zur Teilnahme.
Zudem liegt eine Anerkennung nach § 54 Abs. 2 BPersVG vor. Die Teilnahme ist kostenlos.


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