Sommer, Sonne, Sand und Meer...

Sommerzeit = Urlaubszeit

  • 18.06.2018

Allen Besuchern unserer Homepage wünschen wir sonnige und erholsame Urlaubs-/Ferientage

Foto: Anja Schulte

Für viele sind es die schönsten Wochen des Jahres: Urlaub bedeutet Spaß, Erholung und natürlich Kraft tanken für Beruf und Alltag. Doch Urlaubsregelungen fallen nicht vom Himmel. Gewerkschafter_innen haben hart dafür gekämpft.

"Sechs Tage sollst Du arbeiten, am siebten Tag aber sollst Du ruhen", so steht es in der Bibel. Ganz in diesem Sinne prägte seit Ausbreitung des Christentums die Sechs-Tage-Arbeitswoche zunehmend das Leben der Menschen in Europa. Doch Sonntag hatten sie nicht frei, wie Gott, nachdem er die Welt erschuf: An freien Sonntagen und auch zu etlichen Feiertagen bestellte die Priesterschaft sie regelmäßig zu allerlei religiösen Zeremonien ein.

Viele wollten aber mal "ihr eigenes Ding" machen und ihre Angelegenheiten besprechen und regeln. Deshalb forderten die Handwerksgesellen im Mittelalter von ihren Meistern den "Blauen Montag" als arbeitsfreien Tag ("blau" bedeutete damals "gut"). Doch oft konnten sie nur den halben Montag als echte freie Zeit durchsetzen und auch dieser halbe Tag blieb bis ins 19. Jahrhundert hinein hart umkämpft.

Immer mehr und immer länger zu arbeiten – bis zu 16 Stunden am Tag und 52 Wochen im Jahr: Für die Menschen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war dies die krasse Folge der zunehmenden Industrialisierung. Das rücksichtslose Gewinnstreben der Unternehmer führte zur Abschaffung von Feiertagen und allmählich wurde selbst der Sonntag zum Arbeitstag. Eine Sonntagsruhe, die ganze 24 Stunden dauern sollte, wurde erst 1895 gesetzlich angeordnet.

Gewerkschaften forderten mehr Lohn und Urlaub
Für die neu entstehenden Gewerkschaften stand anfangs noch die Lohnfrage im Vordergrund. Es ging den gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten darum, so viel Einkommen wie möglich zu erzielen, um das eigene Überleben und das der Familie sicherzustellen. Eine weitere Forderung der Gewerkschaften: Die Reduzierung der täglichen Arbeitszeiten auf acht Stunden.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gewährten einzelne Arbeitgeber wenigen Beschäftigten dann Urlaub: maximal sechs Tage im Jahr! Von einem verbrieften Recht auf arbeitsfreie Tage wagten damals allerdings nur wenige zu träumen. Doch die ersten Gewerkschafter_innen setzten sich genau dafür ein.

Die erste tarifvertragliche Urlaubsregelung erkämpften Berliner Straßenbahner_innen: Sie stellten im Mai 1900 im Rahmen einer Tarifbewegung einen Forderungskatalog auf, in dem unter anderem gefordert wurde: „Jedem Angestellten, der mindestens ein halbes Jahr bei der Gesellschaft Große Berliner Straßenbahn (GBS) tätig ist, muss ein Erholungsurlaub von zehn Tagen pro Jahr gewährt werden.“

Nach einem kurzen Arbeitskampf kam es mit Hilfe der Vermittlung des Bürgermeisters zu einer Einigung, in der es unter anderem hieß: „Nach dreijähriger Tätigkeit wird jedem Angestellten auf Antrag unter Fortzahlung des Gehaltes Urlaub gewährt.“ (Quelle: Zentralvorstand der Handels-, Transport- und Verkehrsarbeiter Deutschland, Rechenschaftsbericht des Vorstandes für die Zeit vom 1. Oktober 1898 bis 31. Dezember 1900, Berlin 1901, S. 56 ff.)

In der Geschäftsperiode 1901/1902 gelang es dem Deutschen Transportarbeiterverband „in einem privatkapitalistischen Berliner Transportbetriebe für alle im Betriebe tätigen Kutscher und Begleiter einen achttägigen Sommerurlaub ohne Rücksicht auf die Dauer der Tätigkeit im Betriebe tariflich festzulegen.“ (Quelle: Correspondenzblatt der Gewerkschaften Deutschlands, Nr. 29, 20. Juli 1907)

Bis zum ersten Weltkrieg waren dies allerdings Bestrebungen einer absoluten Minderheit. Nach 1918 bekamen die gewerkschaftlichen Forderungen schließlich stärkeren Aufwind. Die Kräfteverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit hatten sich verschoben und so gab es 1929 bereits 8.000 Tarifverträge, die einen bezahlten Erholungsurlaub regelten. Doch es blieb noch viel zu tun, denn der tarifliche Urlaub umfasste oft nur wenige Tage.

Gesetzliche Urlaubsregelungen
Nach der Befreiung vom Faschismus nahmen die gewerkschaftlichen Erfolge Fahrt auf: Die meisten westdeutschen Länder haben nach 1945 den Anspruch auf einen zweiwöchigen Mindesturlaub in ihren Verfassungen geregelt. 1951 wird auch in der DDR das in der Verfassung festgeschriebene Recht auf Urlaub umgesetzt.

Wie sieht es in der Bundesrepublik aus? Drei Wochen Mindesturlaub für alle Beschäftigten. Diese Regelung ergibt sich aus dem seit 1963 geltenden Bundesurlaubsgesetz. In den 60er und 70er Jahren gelingt es den Gewerkschaften dann in fast allen Branchen, den gesetzlichen Mindesturlaub durch tarifrechtliche Regelungen auszudehnen. Weitere Stationen gewerkschaftlicher Erfolge: 1975 haben fast die Hälfte aller Arbeitnehmer_innen Anspruch auf vier Wochen Tarifurlaub. 1977 beträgt der durchschnittliche Tarifanspruch auf Urlaub 24 Tage.

In der Druckindustrie setzten die Gewerkschaften 1966 erstmals ein zusätzliches Urlaubsgeld durch. In der Folge gelingt das auch für viele andere Branchen. 2012 erhalten bereits 59 Prozent aller Beschäftigten mit Tarifbindung Urlaubsgeld. Ein entscheidender Durchbruch in Richtung eines sechswöchigen Tarifurlaubs gelingt 1979 in der westdeutschen Eisen- und Stahlindustrie. Eigentlich stand damals eine Arbeitszeitverkürzung von 40 auf 35 Stunden zur Debatte. Doch die Unternehmer blieben stur – trotz eines wochenlangen Streiks.

Allerdings mussten die Arbeitgeber einen für die Streikenden attraktiven Kompromiss eingehen: Die damals festgeschriebenen sechs Wochen Tarifurlaub in der Stahlindustrie sind heutzutage Standard in fast allen tarifgebundenen Branchen und Betrieben. Der gesetzliche Urlaubsanspruch hinkt da dauerhaft hinterher – trotz seiner Verlängerung auf vier Wochen. Später erkämpften die Gewerkschafter_innen auch kürzere Wochenarbeitszeiten.

Unvergleichlicher Erfolg
Sechs Wochen Tarifurlaub als Rechtsanspruch der Gewerkschaftsmitglieder sind ein unverwechselbarer Erfolg konsequenter Tarifpolitik der Gewerkschaften. Ein weiterer Beweis dafür, dass Wirklichkeit werden kann, was lange als Utopie galt – wenn entsprechend hart dafür gekämpft wird.


Kooperationspartner

Aktuelles

Pinnwand

  • Osnabrück alternativ

    OSNABRÜCK alternativ - Veranstaltungen, Aktionen, Termine

  • Veranstalterbündnis mit über 20 Osnabrücker Organisationen

    Gemeinsame Veranstaltungsreihe über Armut, Reichtum und Verteilung

  • Wissenschaft unterstützt FRIDAYS FOR FUTURE

  • DGB-Zukunftsdialog gestartet: Was bewegt die Menschen in Deutschland?

  • Braunschweig, Bremen, Hannover-Hildesheim, Göttingen, Oldenburg und Osnabrück

    Wir organisieren den Dialog zwischen Wissenschaft und Arbeitswelt in Niedersachsen und Bremen

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Kooperationsstellen

    Mit Veröffentlichungsdatenbank

  • Hintergründe, Argumente & Fakten zu aktuellen Debatten

  • Arbeitswelt trifft Wissenschaft

    Mit Beiträgen zum Brexit, Mitbestimmung in Betrieben und zur Werkvertrags-problematik. Reinschauen lohnt sich!

  • Ein Magazin der Hans Böckler Stiftung

    Der Infodienst rund um Arbeit, Wirtschaft und Soziales

  • Die Schnittstelle

    Informationen der IG-Metall für Studium und Beruf